
Grund: Nicht genehmigter Bahntrasse am Mittelrhein von 1859
VG beschließt Resolution für eine Alternativtrasse entlang der A 3
Der VG-Rat hat Ende März einstimmig dem Vorschlag von Bürgermeister Bungert zugestimmt, ein Gutachten eines renommierten Anwalts aus Düsseldorf einzuholen bezüglich der 1859 fertiggestellten Bahntrasse, ob überhaupt eine Genehmigung vorliegt. Am Ende soll bei einer ggf. anschließenden erfolgreichen Klage damit die Bahn gezwungen werden, auf die Region in Sachen Bahnlärmreduzierung einzugehen.
Wie Mitte April aus Zeitungsberichten zu entnehmen, gib t es bereits Klagen - die vom gleichen Anwalt begleitet werden - wegen angeblich fehlender Baugenehmigungen für einer Strecke in Düsseldorf die 1846 erbaut wurde. Die Anwohner wollen damit Nachtfahrverbote und Tempolimits erreichen.
Es gibt u. a. ein umfangreiches Gutachten eines renommierten Experten für Eisenbahnrecht, Prof. Urs Kamer, das die Landesregierung RLP in Auftrag gegeben und 2014 bekannt gegeben wurde. Nach diesem Gutachten ist es bei entsprechender Verhältnismäßigkeit zulässig, Betriebsbeschränkungen durchzuführen. Dabei sind die berechtigten Interessen der Wirtschaft gegen die berechtigten Interessen der Anwohner bezüglich des Lärms abzuwägen.
In der Sitzung Ende März haben wir gefordert, das in unserem Auftrag zum dem Gutachten auch aus nationaler und europäischer Sicht gefordert wird auf mögliche Betriebsbeschränkungen einzugehen. Nach Anga-be von Herrn Bungert wäre dann das Gutachten aber wesentlich teurer gekommen. Für uns ist entschei-dend, was wir bei einer Klage erreichen können. Denn teure Anwälte aus Steuermitteln zu bezahlen ohne einen Nutzen beim Lärmschutz für die Region hilft niemand weiter.
Interessant ist für uns auch welchen Rechtsweg der Anwalt vorschlägt. In Düsseldorf hat er das Verwal-tungsgericht angerufen. Das Verwaltungsgericht ist aber nur für Behörden zuständig, die DB AG ist aber seit 1994 keine Behörde mehr. Schau’n mer mal! Unsere Entscheidung zur Klageerhebung steht nach Eingang des Gutachtens im Juni an. Die erste Verhandlung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf in der dortigen Angelegenheit wird frühestens Ende August erfolgen.
Frank Zimmer kommentiert das in seinem mittelrheinblog: Falls geklagt wird, könnte Bungert im nächsten Jahr selbst als Anwalt mitmischen, denn seine Amtszeit als Bürgermeister endet am 31.12.2019.
Bei der gleichen Sitzung hat der Rat ebenfalls einstimmig eine Resolution verabschiedet, die Bürgermeister Bungert auffordert, u.a. von Verkehrsminister Scheuer im gesundheitlichen Interesse der Anwohner am Mittelrhein eine zügige Realisierung der Alternativstrecke zu verlangen.
In beiden Fällen wäre es wünschenswert, wenn die Kommunen im Mittelrheintal an einem Strang ziehen würden. Bürgermeister Bungert will sich darum kümmern.