Reinhold Rüdesheim mit Martin Burkert, Vors. Verkehrsausschuss Bundestag
Der Bundestag hat am 30. März 2017 das Schienenlärmschutzgesetz einstimmig beschlossen. Die Koalitionsfraktionen hatten dazu einen umfangreichen Änderungsantrag vorgelegt. Es ist gut wenn Verkehr auf der Schiene rollt, sowohl aus Gründen der Verkehrssicherheit als auch wegen des Umweltschutzes. Allerdings ist der Lärm von Güterzügen eine schwere Belastung für die Anwohner.
Ab Fahrplanwechsel 2020 (13. Dezember 2020) ist daher der Einsatz lauter Güterwagen auf dem deutschen Schienennetz verboten. Güterwagen die noch nicht umgerüstet sind, dürfen nur in Ausnahmefällen mit reduzierter Geschwin-digkeit fahren (Einfluss der EU-Länder). Danke an Gustav Herzog, MdB/SPD, Verkehrspolitiker aus Kaiserslautern und Mitglied des Beirats "Leiseres Mittelrheintal" und Martin Burkert, SPD, Vorsitzender des Verkehrsausschusses im Bundestag, die uns am Mittelrhein prima unterstützt haben.