Künftig können ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Freiwilliger Feuerwehr, Rettungsdienst und Technischem Hilfsdienst Einsatzfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen Gesamtgewicht mit dem Führerschein der Klasse B führen.
Damit wird das ehrenamtliche Engagement der Wehrleute weiter unterstützt. Die Verbandsgemeinden profitieren ebenfalls, da die Ausbildungskosten für neue Führerscheine bei den Freiwlligen Feuerwehren im Rahmen bleiben.
Nach den EU-Regeln ist mit dem EU-Führeschein Klasse B nur das Führen von Fahrzeuigen bis 3,5 Tonnen erlaubt. Bereits im letzten Jahr wurden im Land die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Feuerwehrleute in einem stark vereinfachten Verfahren die Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen erwerben konnten. Diese Grenzen hat der Ministerrat jetzt auf Vorschlag von Minister Roger Lewentz und auf Betreiben der SPD-Landtagsfraktion auf 7,5 Tonnen erhöht.