Der Landtag hat das Landestariftreuegesetz verabschiedet. Danach gehen öffentliche Aufträge nur an Unternehmen, die sich an einen Tarifvertrag halten; z. B. im Baugewerbe, für Dachdecker-, Elektro- sowie Malerhandwerk oder im Gebäudereinigungsdienst. In anderen Branchen, bei denen es keinen Tarifvertrag nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gibt, soll ein Mindestbruttolohn von 8,50 €/Stunde gezahlt werden. Die SPD-Fraktion in der Verbandsgemeinde St. Goar-Oberwesel ist hoch erfreut über dieses Gesetz, weil damit bei sorgfältiger Anwendung Dumpinglöhne verhindert werden.
Damit wird auch sichergestellt, dass die tariftreuen, heimischen Handwerksbetriebe mit ihren Mitarbeiter vor z. B. ausländischen Niedriglohnanbietern geschützt werden.