Durch das Engagement der SPD und gegen den Widerstand des Koalitionspartners CSU hat Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) den Feuerwehrführerschein durchgesetzt.
Wegen der neuen Klasseneinteilung der Führerscheine durch die EU, sind künftig für die Freiwilligen Feuerwehren, Rettungsdienste und andere Hilfsorganisationen nur noch das Fahren von Fahrzeugen bis zu 3.5t erlaubt. Früher erworbene Führerscheine haben Bestandsschutz. Da die Einsatzfahrzeuge meist über 3,5t wiegen, zeichnen sich bereits heute Probleme ab.
Nach Abstimmung mit der EU in Brüssel wird es künftig eine Sonderfahrtberechtigung für Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst mit bis zu 7,5 t geben. Einen wichtigen Teil, die theoretische Ausbildung, übernehmen die Feuerwehren und Hilfsdienste. Die praktische Ausbildung wird gebündelt. Damit kostet die Ausbildung nur noch die Hälfte: rd. 600 Euro. Nach zwei Jahren können Mitglieder der Hilfsorganisationen diese Sonderfahrberechtigung in einen regulären C1-Führerschein umschreiben lassen.